Behandlungskosten
Die Behandlungskosten in meiner Privatpraxis orientieren sich an der gesetzlich geregelten Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
(GOP). Eine detaillierte Kostenaufstellung nach GOP können Sie hier einsehen. Eine Vielzahl privater Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten anfallende Kosten in einer Privatpraxis. In Ausnahmefällen ist die
Erstattung ebenso von gesetzlichen Krankenkassen möglich, die Bedingungen sind hier individuell zu prüfen, einige Bedingungen sind hier aufgeführt.
Gesetzlich Krankenversicherte (GKV)
Behandlungskosten in Privatpraxen, d.h. Niederlassungen ohne Kassenzulassung, werden von den GKV im Regelfall nicht übernommen.
GKV Versicherte, die dringend einer Psychotherapie bedürfen, jedoch unangemessen lang auf einen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten warten müssen, können
bei der GKV allerdings einen Antrag auf Kostenerstattung für eine Behandlung in einer Privatpraxis mit angemessenem Therapiebeginn stellen. Bei Genehmigung wird die Behandlung in meiner Praxis
entweder vollumfänglich oder anteilig von der GKV finanziert. Bei der Antragsstellung unterstütze ich Sie. Bevor Sie einen Antrag auf Kostenerstattung stellen, vergewissern Sie sich, inwiefern
Folgendes auf Ihre Lage zutrifft:
Auführliche Informationen zum Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens finden Sie in der Broschüre der Bundespsychotherapeutenkammen (BPtk).
Privat Krankenversicherte (PKV)
Im Regelfall ist die Kostenübernahme durch private Krankenkassen unkompliziert. Bei der Tarifvielfalt gibt es jedoch erhebliche Unterschiede im Antrags- und Erstattungsverfahren. Deshalb
sollten vor Behandlungsaufnahme gebuchtes Leistungspaket und Bedingungen für eine Kostenerstattung in einer Privatpraxis geprüft werden. Bei der Antragsstellung unterstütze ich Sie gern.
Berufsgenossenschaften
Entwickelt sich ein psychisches Leiden z.B. durch einen Unfall an der Arbeitsstelle (z.B. traumatische Störung durch einen Arbeitsunfall), besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch
die zuständige Berufsgenossenschaft. Bitte informieren Sie sich in diesem Fall direkt bei Ihrer Berufsgenossenschaft über das Antragsverfahren.
Beihilfestellen
Für Beamte ist die Kostenerstattung durch Beihilfestellung des Bundes, des Landes oder der Kommunen meist unproblematisch. Nähere Auskunft erhalten Sie direkt von Ihrer Beihilfestelle. Im Regelfall ist ein Antrag vom Behandler im Anschluss an die Probatorik notwendig.
Selbstzahler
Selbstzahler tragen die Behandungskosten ohne Gegenfinanzierung der Krankenkassen. Der Vorteil besteht darin, dass Diagnose und Inanspruchnahme einer Psychotherapie nicht an Krankenkassen, Ärzte
oder Gutachter übermittelt werden. Nachteile, die aufgrund der Speicherung von Diagnosedaten bei der Krankenkasse entstehen, werden somit durch die selbstfinanzierte Therapie vermieden. Zu den
Einschränkungen einer von der Krankenkasse erstatteten Psychotherapie zählen beispielsweise: 1) die Verweigerung einer Lebens-, Krankengeld- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, da psychische
Vorerkrankungen Ausschlusskriterien sind (worunter beispielsweise bereits Behandlungen von Prüfungsängsten-ICD F40- oder depressiven Verstimmungen in Folge von Trennung oder Verlusten-ICD
10 F43.2- fallen würden) (BPtK). 2) Der Wechsel zu einer Privaten Krankenversicherung wird mit einer psychischen Vorerkrankung deutlich erschwert und es resultieren meist höhere Beitragssätze. 3)
Für Beamte kann eine "psychische Vorerkrankung" die Beförderung maßgeblich behindern oder sogar unmöglich machen. Ausdrücklich sei darauf verwiesen, dass trotz Selbstzahlung einer Psychotherapie
die Anzeigepflicht bei Verssicherungsabschluss (z.B. Krankenversicherung, Berufsunfähgikeitsversicherung etc.) besteht, ein Verschweigen stellt eine "Anzeigepflichtsverletzung"
dar, die mit entsprechenden Leistungsausschlüssen und Kündigung verbunden ist.
Kontaktaufnahme
Nachdem Sie mit mir Kontakt aufgenommen haben, melde ich mich bei Ihnen telefonisch zurück. In ca. 5-10 Minuten mache ich mir ein Bild über Ihr therapeutisches Anliegen und kläre Sie über mögliche Behandlungsoptionen und Abrechnungsbedingungen auf.